5.1.2.5 Herstellen wäßriger Lösungen bei Einwaagen kristallwasserhaltiger Stoffe

Zahlreiche Stoffe, insbesondere Salze, kristallisieren aus wäßriger Lösung als "Hydrate" mit Kristallwasser. Ist man zum Herstellen von Lösungen auf Hydrate angewiesen, so ist zu berücksichtigen: Die Einwaage setzt sich aus zwei Anteilen zusammen:

1. dem Kristallwasser - in Lösung dem "Lösemittel - Wasser" zuzuzählen,

2. dem wasserfreien Stoff - gilt in Lösung als gelöster reiner Stoff (r.S.).

Das Massenverhältnis der beiden Anteile ergibt sich aus einer stöchiometrischen Rechnung.

Aufgabe:

Wieviel Gramm "Kristallsoda", Natriumcarbonat-10-hydrat Na2CO3*10H2O, müssen zum Herstellen von 750 g 5%iger Natriumcarbonatlösung eingewogen werden?

 

Rechengang:

Soll eine Lösung aus einem kristallwasserhaltigen Stoff, einem Hydrat, hergestellt werden, dann ist eine gegenüber dem wasserfreien Stoff größere Masse einzuwägen.

Größer um das Verhältnis als Faktor.

I Damit ist nach 21)

II

1.

100 g 5%ige Lösung enthalten 5 g Na2CO3 (r.S. wasserfrei)
750 g.........................................x g .......................................

2.

Die Einwaage muß 101,24 g Na2CO3 * 10H2O betragen.

Die Lösung enthält 37,5 g Na2CO3 (r.S.-wasserfrei) und 750 g - 37,5 g = 712,5 g Wasser.

Die Masse an Wasser setzt sich zusammen aus dem Anteil des eingewogenen Kristallwassers (101,24 g - 37,5 g = 63,74 g) und dem Anteil des "Lösemittels-Wassers".