1. Größen und Einheiten - Größengleichungen

1.1 Größen und Einheiten in Chemie und Physik

 

1.1.1 SI - Einheiten

Nach dem Bundesgesetz über Einheiten im Messwesen vom 2.7.1969 sowie Folgegesetzen bzw. - Verordnungen ist allein das Internationale Einheitensystem (SI) verbindlich.

Zuvor waren mehrere Maßsysteme üblich. Dies gab zu Missverständnissen Anlass.

Basisgrößen und - Einheiten des Internationalen Systems sind:

Basisgröße Basiseinheit Einheitenzeichen Gesetzliche Definition
1. Länge Meter m 1 m ist das 1650763,73 fache der Wellenlänge der von Atomen des Nuklids 86Kr beim Übergang vom Zustand 5d5 zum Zustand 2p10 ausgesandten, sich im Vakuum ausbreitenden Strahlung.
2. Masse Kilogramm kg 1 kg ist die Masse des Internationalen Kilogrammprototyps. Besonderer Name für 1000 kg ist die Tonne (1t).
3. Zeit Sekunde s 1 s ist das 9.192.631.770 fache der Periodendauer der beim Übergang zwischen den beiden Hyperfeinstrukturniveaus des Grundzustandes von Atomen des Nuklids 123Cs entsprechenden Strahlung. Abgeleitete Einheiten der Zeit sind 1 min = 60 s, 1 h = 3600 s, 1d = 86400 s.
4. Elektrische Stromstärke Ampere A 1 A ist die Stromstärke eines zeitlich unveränderten Stromes, der, durch zwei im Vakuum parallel im Abstand 1 m voneinander angeordnete, geradlinige, unendlich lange Leiter von vernachlässigbar kleinem, kreisförmigen Querschnitt fließend, zwischen diesen Leitern je 1 Meter Leiterlänge die Kraft 2 * 10-7 Newton hervorrufen würde.
5. Thermodynamische Temperatur Kelvin K  1 K ist der 273,16te Teil der thermodynamischen Temperatur des Tripelpunktes des Wassers. Besonderer Name bei der Angabe von Celsiustemperaturen ist der Grad Celsius (1 °C).
6. Stoffmenge Mol mol 1 mol ist die Stoffmenge eines Systems, das aus ebensoviel Einzelteilchen besteht, wie Atome in 12/1000 Kilogramm des Kohlenstoffnuklids 12C enthalten sind. 1)
7. Lichtstärke Candela cd 1 cd ist die Lichtstärke, mit der 1/600000 m2 der Oberfläche eines Schwarzen Strahlers bei der Temperatur des beim Druck 101.325 kg * m1 * s-2 erstarrenden Platins senkrecht zu seiner Oberfläche leuchtet.

Alle weiteren Größen ergeben sich aus den gesetzlichen Basisgrößen als

1. Zusammengesetzte Größen ( Faktoren, Quotienten... z. B. A * s, ....)

2. Abgeleitete Größen (z. B. , , , , kW, hPa ...)

3. Besondere Größen (z. B. t, bar ...)

Allgemein werden dezimale Vielfache und Teile nach 1.1.4 gebildet.

Vor Einführung der SI - Einheiten üblich gewesene Größen und Einheiten dürfen nach Gesetz nicht mehr gebraucht werden.


1) Siehe auch 4.1.1.